Informationen über Zulassungsarbeiten
Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist es nach
§ 30 LPO I (2008) verpflichtend, eine schriftliche Hausarbeit
(sog. Zulassungsarbeit)
anzufertigen. Das Thema Ihrer Zulassungsarbeit sollte
spätestens sechs Monate (Lehramt Gymnasium) bzw.
spätestens vier Monate (Lehramt Grundschule, Mittelschule,
Realschule) vor der Anmeldung zur Prüfung endgültig
feststehen. Die Frist für die Anmeldung zur Prüfung
ist Anfang August für Examensprüfungen im
Frühjahr bzw. Anfang Februar für
Examensprüfungen im Herbst. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir Themen nur vergeben, wenn
die vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten eingehalten werden
können. Weitere Informationen finden sich in der LPO I.
Die Betreuung der Arbeit wird in der Regel von einem Mitarbeiter des Lehrstuhls übernommen.
- Die Arbeiten basieren in der Regel nicht auf rein theoretischen Fragestellungen, sondern beinhalten auch die Entwicklung von Test- und Lernmaterialien und deren Erprobung oder die Mitarbeit bei der Konzeption und Auswertung empirischer Untersuchungen innerhalb der Forschung am Lehrstuhl.
- Typische Ausgangspunkte für Zulassungsarbeiten sind studentische Forschungsprojekte. Informieren Sie sich gerne aktuell hier:
- Wenn Sie eine eigene Idee für ein Thema haben, stellen Sie uns diese kurz vor!
- Wir haben Ihr Interesse an einer Zulassungsarbeit im Bereich Mathematikdidaktik geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
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