Hinweise zur Ausstellung von Bescheinigungen
nach §48 BAföG
Für die verschiedenen Studiengänge gibt es jeweils zuständige Ansprechpartner. Hier finden Sie die aktuelle Liste.
Für die Bescheinigung gibt es ein Formblatt (LA vertieft und LA nicht vertieft), das Sie vorbereiten können, bevor Sie zu Ihrem Ansprechpartner kommen.
Studenten mit Mathematik als Didaktikfach erhalten beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
(PAGS) eine gemeinsame Bescheinigung für
die drei Didaktikfächer. Sie müssen dort den Kontoauszug vorlegen, der von der
Kontaktstelle Mathematik ausgestellt wird.