Hinweise zur Ausstellung von Bescheinigungen
nach §48 BAföG
Für die verschiedenen Studiengänge gibt es jeweils zuständige Ansprechpartner. Hier finden Sie die icon(link) ?> aktuelle Liste.
Für die Bescheinigung gibt es ein icon(link) ?> Formblatt (LA vertieft und LA nicht vertieft), das Sie vorbereiten können, bevor Sie zu Ihrem Ansprechpartner kommen.
Studenten mit Mathematik als Didaktikfach erhalten beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
icon(link) ?> (PAGS) eine gemeinsame Bescheinigung für
die drei Didaktikfächer. Sie müssen dort den Kontoauszug vorlegen, der von der
Kontaktstelle Mathematik ausgestellt wird.