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Mündliche Staatsexamensprüfungen

Allgemeines

  • Nach LPO I (2008) §123 war Herbst 2016 der letzte Termin, zu dem die Erste Staatsprüfung gemäß LPO I von 2002 (nicht-modularisiert) abgelegt werden kann.
  • Laut unseren Informationen sind mündliche Prüfungen nach LPO I (2002) nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie dies ggf. mit dem Prüfungsamt für das Lehramt an öffentlichen Schulen.

Wenn Sie eine mündliche Prüfung im Fach Mathematikdidaktik ablegen müssen, melden Sie sich bitte frühzeitig (i.d.R. ca. zwei Monate vor Ende des Semesters das vor Ihrem Prüfungstermin liegt) per Email im Sekretariat des Lehrstuhls (didaktik@math.lmu.de). Bitte geben Sie alle relevante Informationen an (Nachname, Vorname, Lehramt, Unterrichtsfach oder Didaktikfach Mathematik, Prüfungszeitraum der Mathematikdidaktikprüfung). Sie können zwei Prüferwünsche angeben. Wir versuchen diese soweit möglich zu berücksichtigen.

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