Hinweise zur Ausstellung von Bescheinigungen
nach §48 BAföG

  • Für die verschiedenen Studiengänge gibt es jeweils zuständige Ansprechpartner. Hier finden Sie die aktuelle Liste.

  • Für die Bescheinigung gibt es ein Formblatt (LA vertieft und LA nicht vertieft), das Sie vorbereiten können, bevor Sie zu Ihrem Ansprechpartner kommen.

  • Studenten mit Mathematik als Didaktikfach erhalten beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) eine gemeinsame Bescheinigung für die drei Didaktikfächer. Sie müssen dort den Kontoauszug vorlegen, der von der Kontaktstelle Mathematik ausgestellt wird.

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