Unterrichtsfach Mathematik (Lehramt an Mittelschulen)
gemäß der modularisierten Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008
Die Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium des Fachs Mathematik im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Mittelschulen vom 04.07.2012 ist rückwirkend zum 01.07.2010 in Kraft getreten und setzt die modularisierte Fassung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 an der LMU München um. Diese „alte” Prüfungs- und Studienordnung gilt für diejenigen Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2021/22 (im 1. Fachsemester) aufgenommen haben und sich demnach im Wintersemester 2024/25 mindestens im 8. Fachsemester befinden; für die übrigen Studierenden gilt die „neue” Prüfungs- und Studienordnung vom 03.03.2022.
Auf dieser Seite sind Informationen zusammengestellt, die sich auf das Studium des Unterrichtsfachs Mathematik an der LMU München speziell für das Lehramt an Mittelschulen beziehen. Allgemeine, vom gewählten Schultyp unabhängige Angaben zum Unterrichtsfach Mathematik wie Studieninhalte und erwünschtes Profil der Studierenden finden sich auf einer einführenden Seite.
Die Studienberatung der LMU München stellt weitere Informationen zum Lehramtsstudiengang Mittelschule sowie dem Unterrichtsfach Mathematik und der Mittelschuldidaktik zur Verfügung.
Erstes Staatsexamen
Das Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Mittelschulen sieht eine Regelstudienzeit von sieben Fachsemestern vor; dabei sind insgesamt 66 Leistungspunkte nachzuweisen:
- 18 Leistungspunkte in Differential- und Integralrechnung,
- 18 Leistungspunkte in Lineare Algebra und analytische Geometrie,
- 18 Leistungspunkte in Grundlagen der Mathematik (Zahlentheorie, Stochastik und Geometrie)
- 12 Leistungspunkte in Fachdidaktik.
Leistungspunkte sind ein Maß für den Arbeitsaufwand beim Besuch einer Lehrveranstaltung und werden ausschließlich für bestandene Modulprüfungen (in der Fachwissenschaft) und bestandene Modulteilprüfungen (in der Fachdidaktik) vergeben. Diese finden als Klausuren von 90-180 Minuten (in der Fachwissenschaft) oder von 45-60 Minuten (in der Fachdidaktik) sowie als Referate von 30-60 Minuten und Ausarbeitungen (bei den fachdidaktischen Seminaren) statt; die dabei erzielte Note ist für den Erwerb der Leistungspunkte unerheblich.
Das Erste Staatsexamen im Unterrichtsfach Mathematik besteht aus den drei Klausuren in
- Differential- und Integralrechnung (4 Stunden),
- Lineare Algebra und Geometrie (4 Stunden),
- Fachdidaktik (3 Stunden);
Lehrveranstaltungen
Jede Lehrveranstaltung im Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Mittelschulen wird im jährlichen Turnus, also entweder in einem Wintersemester oder in einem Sommersemester, angeboten; dabei wird ihr Besuch aus inhaltlichen wie aus organisatorischen Gründen für ein bestimmtes Fachsemester empfohlen. Für die Teilnahme gibt es keine formalen Zulassungsvoraussetzungen, auch wenn inhaltliche Vorkenntnisse nötig sind. Ab dem Wintersemester 2023/24 ist für die fachdidaktischen Lehrveranstaltungen eine Belegung über LSF erforderlich; für die fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen ist weiterhin eine Anmeldung über Moodle ausreichend.
In jedem der sieben Fachsemester ist jeweils eine fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung vorgesehen; diese besteht aus einer vierstündigen Vorlesung (zwei Doppelstunden pro Woche) mit zweistündiger Zentralübung (eine Doppelstunde pro Woche) sowie zusätzlichen ebenfalls zweistündigen Tutorien in Kleingruppen, die gemäß dem zu erwartenden Interesse zu mehreren Terminen in der Woche angeboten werden:
- P 1: Grundlagen der Mathematik I (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 3: Grundlagen der Mathematik II (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 4: Lineare Algebra und analytische Geometrie I (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 6: Lineare Algebra und analytische Geometrie II (9 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 7: Differential- und Integralrechnung I (6 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 8: Differential- und Integralrechnung II (6 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 9: Mathematik im Querschnitt (6 Leistungspunkte; unbenotete Klausur)
- der besseren Note von P1 und P3 (Grundlagen der Mathematik),
- der besseren Note von P4 und P6 (Lineare Algebra und analytische Geometrie) sowie
- der besseren Note von P7 und P8 (Differential- und Integralrechnung).
- P 2.1: Algebra und Wahrscheinlichkeit in der Mittelschule und ihre Didaktik 1 (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 2.2: Geometrie und Statistik in der Mittelschule und ihre Didaktik 2 (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- P 5.1: Seminar zum Mathematikunterricht an der Mittelschule 1 (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)
- P 5.2: Seminar zum Mathematikunterricht an der Mittelschule 2 (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)
- bei der Wahl von WP 1 für den freien Bereich die bessere Note von P 2.1 und P 2.2,
- bei der Wahl von WP 2 für den freien Bereich das ungewichtete arithmetische Mittel den beiden besten Noten von P 2.1, P 2.2 und WP 2.1.
- WP 1: Fachwissenschaftlicher Klausurenkurs (6 Leistungspunkte; Ausarbeitung, unbenotet)
- WP 2.1: Geometrie und Statistik in der Mittelschule und ihre Didaktik 1 (3 Leistungspunkte; benotete Klausur)
- WP 2.2: Seminar zum Mathematikunterricht an der Mittelschule 3 (3 Leistungspunkte; Referat und/oder Ausarbeitung, unbenotet)
Kontoauszüge
Die Kontoauszüge mit der aktuellen Übersicht über alle im Unterrichtsfach Mathematik bestandenen Prüfungen mit Leistungspunkten und gegebenenfalls erzielten Noten sind gegen Vorlage des Studienausweises bei der Kontaktstelle für Studierende der Mathematik erhältlich.
Der für die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen erforderliche abschließende Kontoauszug (Transcript of Records) im Unterrichtsfach Mathematik, der auch den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Durchschnittswert enthält, wird ebenfalls von der Kontaktstelle für Studierende der Mathematik ausgestellt.
Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG
Studierende des Unterrichtsfaches Mathematik für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschulen, die einen Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG benötigen, wenden sich bitte an Dr. Erwin Schörner als den dafür zuständigen Beauftragten am Mathematischen Institut; im Vertretungsfall wird diese Aufgabe von Prof. Dr. Daniel Rost wahrgenommen.
Für die Ausstellung dieses Leistungsnachweises gemäß § 48 BAföG ist neben dem entsprechenden Formblatt der Nachweis der bislang im Unterrichtsfach Mathematik erworbenen Leistungspunkte vorzulegen, um die bei geordnetem Verlauf des Studiums üblicherweise erbrachten Leistungen zu belegen; dabei sind
- nach dem 4. Fachsemester mindestens 27 Leistungspunkte bzw.
- nach dem 5. Fachsemester mindestens 33 Leistungspunkte
Erweiterungsfach Mathematik
Bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach Mathematik sind keine Leistungspunkte nachzuweisen; da jedoch dieselben Prüfungsanforderungen wie im Unterrichtsfach Mathematik gestellt werden, wird der Besuch aller für die schriftlichen Staatsexamensprüfungen inhaltlich relevanten Lehrveranstaltungen in der Fachwissenschaft wie in der Fachdidaktik Mathematik dringend empfohlen.
Studienberatung
Allgemeine Fragen zum Studium an der LMU München beantwortet Ihnen gerne die Zentrale Studienberatung, und mit fächerübergreifenden Fragen rund ums Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Lehramt des Münchener Zentrums für Lehrerbildung.
Für fachspezifische Fragen zum Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Realschulen steht Ihnen gerne die Fachstudienberatung am Mathematischen Institut zur Verfügung:
- Dr. Erwin Schörner (für Fachwissenschaft Mathematik)
- Dr. Alexander Rachel (für Fachdidaktik Mathematik)