Department Mathematik
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Fachrichtungswechsel / Anerkennung

Anerkennung von Studienleistungen und Studienfachwechsel in einen mathematischen Studiengang

Bitte geben Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag in der Kontaktstelle Mathematik ab.

Folgende Unterlagen sind dazu nötig:

  1. Antrag
  2. Nachweis über gegenwärtige Immatrikulation, inkl. Studienfach und Fachsemester (z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuch).
  3. Zeugnisse aller für das neue Studienfach einschlägigen bisherigen Studienleistungen (z.B. Übungs- und Seminarscheine, Vordiplom, Akademische Zwischenprüfung, bestätigtes Transcript of records).
  4. Bei Studienleistungen, die nicht aus einem mathematischen Studiengang der LMU, der TUM oder einer Nachbaruniversität kommen: Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen zu den unter 2. genannten Studienleistungen (z.B. Kopien relevanter Abschnitte aus dem Modulhandbuch oder Kopien der Klausuraufgaben oder Kopien des Vorlesungsscripts).

Die Unterlagen 2. und 3. sind in beglaubigter Kopie nötig. Die Kontaktstelle kann die Beglaubigung vornehmen. Bitte dazu Originale und unbeglaubigte Kopien mitbringen. Die Unterlagen 4. genügen formlos. Anträge werden nur entgegen genommen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Besonderheiten der verschiedenen Studiengänge

  1. Beim Wechsel in den modularisierten Lehramtsstudiengang Mathematik an Gymnasien mit einem zweiten Fach sind verschiedene, voneinander unabhängige Fachsemestereinstufungen für die beiden Fächer möglich. In der Kontaktstelle Mathematik erfolgt nur die Einstufung für die Mathematik.
  2. Beim Wechsel in die Bachelor- oder Masterstudiengänge Mathematik oder Wirtschaftsmathematik nimmt die Kontaktstelle Mathematik die Fachsemestereinstufung vor. Falls der Studiengang ein Nebenfach vorsieht und schon einschlägige Leistungen im Nebenfach vorliegen, ist auch eine Liste der anerkannten Leistungen im Nebenfach vom dafür zuständigen Prüfungsausschuss für die Fachsemestereinstufung nötig.

Die Fachsemestereinstufung ist zur Immatrikulation in den neuen Studiengang bei der Studentenkanzlei nötig.Parallel zur Fachsemestereinstufung erfolgt die Entscheidung, welche der bisherigen Studienleistungen für den neuen Studiengang anerkannt werden. Eine Einstufung in Diplomstudiengänge ist nicht mehr möglich